Der negativ beurteilte Lehrer aus Schüler/innensicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Diese spontanen Reaktionen auf eine negative Beurteilung sind aber nicht identisch mit den Gefühlen und Einsichten eines Schülers/einer Schülerin, wenn er/sie einige Zeit, nachdem die Note "Nicht genügend" fixiert ist, reflektierend die Situation betrachtet. | |||
Aus der Situation des unterrichtenden Lehrers scheint die Sache klar. Der Schüler/die Schülerin hat die gestellten Aufgaben und Probleme nicht gelöst, die Prüfung (Qualifikationsprüfung) wurde nicht bestanden, daher ist der Schüler/die Schülerin mit Nicht genügend zu beurteilen. Ein Vorgehen nach Schulunterrichtsgesetz erfordert, dass der Schüler/die Schülerin eine mündliche Prüfung pro Semester absolvieren kann, im Falle negativer Beurteilung mündlich geprüft werden muss. Im Volksmund der Schüler/innen spricht man von einem "Qualizapf" . Das SCHUG regelt die Prüfungsmodalitäten relativ klar. | |||
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Aktuelle Version vom 5. Juli 2019, 09:36 Uhr
Diese Studie beschäftigt sich mit dem Bild bzw. der Position des negativ beurteilenden Lehrers aus der Sicht der Schüler/innen. Schon seit geraumer Zeit interessiert dem Autor folgendes Problem: Wie nehmen Schüler/innen eine Beurteilung mit Nicht genügend auf? Vordergründig in der Unterrichtssituation, nach erfolgter Prüfung, erlebt man verschiedenste Reaktionen wie:
- Betroffenheit
- unverhohlener Ärger
- Indifferenz
- Ignoranz
- Tränenausbrüche (eher selten)
- Beteuerungen, viel gelernt zu haben
- Beteuerungen, dadurch die Schule beenden zu müssen
- Ersuchen, ob man sich noch einmal prüfen lassen kann
- u.v.a.m.
Diese spontanen Reaktionen auf eine negative Beurteilung sind aber nicht identisch mit den Gefühlen und Einsichten eines Schülers/einer Schülerin, wenn er/sie einige Zeit, nachdem die Note "Nicht genügend" fixiert ist, reflektierend die Situation betrachtet.
Aus der Situation des unterrichtenden Lehrers scheint die Sache klar. Der Schüler/die Schülerin hat die gestellten Aufgaben und Probleme nicht gelöst, die Prüfung (Qualifikationsprüfung) wurde nicht bestanden, daher ist der Schüler/die Schülerin mit Nicht genügend zu beurteilen. Ein Vorgehen nach Schulunterrichtsgesetz erfordert, dass der Schüler/die Schülerin eine mündliche Prüfung pro Semester absolvieren kann, im Falle negativer Beurteilung mündlich geprüft werden muss. Im Volksmund der Schüler/innen spricht man von einem "Qualizapf" . Das SCHUG regelt die Prüfungsmodalitäten relativ klar.
Autor/in: Franz Reichel
Durchführende Institution/en: Höhere technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt St. Pölten (302467)
(HTBLVA Sankt Pölten
Fach/Fächer: Mathematik
Schulstufe/n: 9. und 10. Schulstufe
Dateien: Langfassung